Wärmepumpen & Co. §14a EnWG: Die Unterschiede ab 2024 erklärt
Ab dem 01.01.2024 regelt der §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Umgang mit den sogenannten "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Dadurch können Netzbetreiber bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen. Der §14a EnWG gilt für Geräte mit einer Leistung von über 4,2 kW, wie Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z.B. Heizstäbe, private Ladepunkte, Klimaanlagen und Stromspeicher.
Der größte Vorteil aus der Neuerung des §14a, ist ein langfristig reduziertes Netzentgelt.
Sie besitzen bereits eine Wärmepumpe, Wallbox & Co.? Für bereits installierte Geräte vor dem 01.01.2024, gibt es Übergangs-Regelungen.
Keine Sorge. Bis Ende 2028 gilt ein Bestandsschutz. Allerdings ist es auch bereits vorher möglich in die neue §14a Regelung zu wechseln, wendne Sie sich dafür an Ihren Installationsbetrieb.
Die unterschiedlichen Tarife sind unten auf der Seite zusammengefasst.
Wärmepumpen - unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024)
Preise Sondervertrag elektrische Wärmepumpen (gültig ab 01.04.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".
Strom für Elektro-Wärmepumpen |
netto * | brutto ** |
Arbeitspreis | 27,41 ct/kWh | 32,62 ct/kWh |
Grundpreis | 72,00 EUR/Jahr | 85,68 EUR/Jahr |
Preise regionaler Ökostrom elektrische Wärmepumpen (gültig ab 01.04.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".
Ökostrom für Elektro-Wärmepumpen |
netto * | brutto ** |
Arbeitspreis | 27,83 ct/kWh | 33,12 ct/kWh |
Grundpreis | 72,00 EUR/Jahr | 85,68 EUR/Jahr |
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024)
Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten Geräte mit einer Leistung > 4,2 kW in der Niederspannung, die an der netzorientierten Steuerung teilnehmen:
insbesondere nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektromobile (Wallboxen), Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) und über eine separate Messeinrichtung verfügen.
Information zu den Modulen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: | |
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Modul 1 Pauschale Reduzierung |
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Modul 2 Prozentuale Reduzierung |
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads im Informationsblatt §14a EnWG - Steuerbare Verbrauchseinrichtungen |
Preise Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Preise Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".
Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Modul 1 - Pauschale Netzentgeltreduzierung auf den aktuell gültigen Tarif |
netto | brutto ** |
Reduzierung pro Jahr (Voraussetzungen siehe Preisblatt) |
131,35 EUR/Jahr | 156,31 EUR/Jahr |
Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Elektrische Wärmepumpe mit separater Messung Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh |
netto * | brutto ** |
Arbeitspreis | 28,15 ct/kWh | 33,50 ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 EUR/Jahr | 71,40 EUR/Jahr |
Strom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Wallboxen, Klimaanlagen, Stromspeicher mit separater Messung Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh |
netto * | brutto ** |
Arbeitspreis | 28,15 ct/kWh | 33,50 ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 EUR/Jahr | 71,40 EUR/Jahr |
Preise Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Preise Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024):
Weitere Preisblätter finden Sie auf dieser Seite unter "Download".
Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Elektrische Wärmepumpe mit separater Messung Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh |
netto * | brutto ** |
Arbeitspreis | 28,57 ct/kWh | 34,00 ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 EUR/Jahr | 71,40 EUR/Jahr |
Ökostrom für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Wallboxen, Klimaanlagen, Stromspeicher mit separater Messung Modul 2 - Prozentuale Netzentgeltreduzierung von 4,48 ct/kWh |
netto * | brutto ** |
Arbeitspreis | 28,57 ct/kWh | 34,00 ct/kWh |
Grundpreis | 60,00 EUR/Jahr | 71,40 EUR/Jahr |
* Die in den Preisen enthaltenden staatlichen und regulatorischen Preisbestandteile finden Sie in den Tarifblättern. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Netzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
** Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) zum Rechnungsbetrag.
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Download "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen"
Download "Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen"
- Strompreise für Wärmepumpen - Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.04.2024) (128,0 KiB)
- Strompreise regionaler Ökostrom für Wärmepumpen - Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.04.2024) (128,2 KiB)
- Strompreise für Wärmepumpen - Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024) (128,0 KiB)
- Strompreise regionaler Ökostrom für Wärmepumpen - Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (gültig ab 01.01.2024) (128,2 KiB)
- Lieferauftrag SWR.Strom für Wärmepumpen (unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen) (386,4 KiB)
Gesetzliche Grundlagen
Die Belieferung mit Strom erfolgt auf Basis des Energiewirtschaft Gesetzes EnWG vom 13.07.2005, sowie der Grundversorgungsverordnung StromGVV in der jeweils gültigen Fassung.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen (sowie bei Sondertarifen außerhalb der Grundversorgung den AGB der SWR.), gelten die ergänzenden Bedingungen der SWR.. Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.