Die sogenannte THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) soll dafür sorgen, dass die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zukünftig deutlich reduziert werden. Aus diesem Grund fördert der Staat nicht nur den Kauf eines Elektrofahrzeuges, sondern auch den Betrieb.
Zur Ermittlung der zu „verkaufenden“ Quotenanteile, bestimmt das Bundesumweltamt zur Vereinfachung pauschal einen durchschnittlichen Stromverbrauch eines vollelektrischen Fahrzeugs und berechnet daraus eine Treibhausgas-Minderungsquote. Diese dient als Basis für die Auszahlung der Umweltprämie. Hybrid- oder Plug-in-Fahrzeuge fallen jedoch nicht unter die Regelung, da sie mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.
Um die Prämie erhalten zu können, muss ein Zwischenhändler, in diesem Fall die SWR., aufgesucht werden. Der Besitzer des Elektrofahrzeugs „verkauft“ sein Emissionszertifikat an die SWR. und erhält dafür 255 € pro Jahr ausgezahlt. Die SWR. kann das entsprechende Zertifikat weitervermarkten.
Die Beauftragung kann direkt online über die Homepage der SWR. erfolgen. Dafür wird als Nachweis der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt.
Auftrag und weitere Informationen auf der Homepage der SWR. unter https://s-w-r-shop.saleshand.de/products/31.