Messstellenbetrieb
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die Stadtwerke Radevormwald GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Radevormwald GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Mess-systemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Radevormwald GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Hiervon betroffen sind nach derzeitigem Stand
- ca.14.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- ca. 2.000. Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für "Preise für den Messstellenbetrieb von Messeinrichtungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)" entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Homepage der Stadtwerke Radevormwald GmbH abrufbar.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o. g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Radevormwald GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Radevormwald, den 29.05.2017
Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema moderne Messeinrichtung und intelligente Messsysteme
Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend bei Neubauten und Betreibern von bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen eingebaut. Durch das neu in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert.
Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesnetzagentur - Moderne Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme
Messstellen- und Messrahmenvertrag (Strom/Gas)
Wenn Sie als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister in unserem Netz tätig werden möchten, ist die Voraussetzung für Ihre Tätigkeit der Abschluss eines Messstellen- bzw. Messrahmenvertrages.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur Festlegung und zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034; BK7-09-001 vom 09.09.2010), sind hierfür die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Standardrahmenverträge (Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag) verbindlich.
Inhalte des Messstellenrahmenvertrages sind gemäß § 21b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EnWG jeweils auch unsere technischen Mindestanforderungen und die Mindestanforderungen an die Messeinrichtung in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität.
Befundprüfung (Messeinrichtungen)
Sie haben den Eindruck, dass Ihr Zähler nicht einwandfrei arbeitet?
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgt durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle. Für Ihre Anfrage benutzen Sie bitte unser Formular.
Die SWR. GmbH übernimmt die Kosten, falls die gemessenen Werte von den gesetzlich zulässigen Fehlergrenzen abweichen. Arbeitet die Messeinrichtung einwandfrei gehen die Kosten zu Ihren Lasten.
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Preis inkl. MwSt. |
Elektrizitätszähler |
250,00 € |
Volumengaszähler |
250,00 € |
Wasserzähler |
220,00 € |
Preise für alle anderen Zählertypen erhalten Sie gerne auf Anfrage. Sie erreichen uns per Mail unter nt-zs@s-w-r.de oder telefonisch unter 02195 9131-0.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Download
Preisblätter für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz:
Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistung gem. § 35 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durchgeführt. Die §§ 29 - 32 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Zusätzlich zu den Standardleistungen bietet der grundzuständige Messstellenbetreiber Zusatzleistungen gem. § 35 Abs. 2 MsbG an.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die verfügbaren Zusatzleistungen können dem Preisblatt im Downloadbereich entnommen werden.
Antrag Marktlokation Kundenanlagen
Messstellen- und Messrahmenvertrag:
Technische Mindestanforderung an die Messung Strom:
Befundprüfung: